· Fachbeitrag · Umsatzsteuer/Garantie
Umsatzsteuer bei Zahlung von Aufwendungsersatz des Herstellers an den Kfz-Händler?
von Steuerberater Stan Guthmann, RAW-Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
| Ein ASR-Leser (Kfz-Händler) wundert sich, warum ein Hersteller Aufwendungsersatz für Gewährleistungs- bzw. Garantiearbeiten ohne Umsatzsteuer erstattet, ein anderer Hersteller jedoch mit. ASR ist der Frage nachgegangen. Lesen Sie nachfolgend die Antwort. |
Frage: PSA erstattet uns die Garantiearbeiten an Neuwagen immer nur netto ohne Umsatzsteuer. Die Begründung dafür ist folgende: Nach den AGB, die dem Kaufvertrag zwischen Händler und Endkunde über den Verkauf eines Fahrzeugs der Marken Peugeot/Citroën/DS zugrunde liegen, verpflichtet sich der Verkäufer (Händler) gegenüber dem Endkunden (Käufer) zur gesetzlichen Gewährleistung (Mängelhaftung) gemäß BGB. Es handelt sich somit um eine Händlergarantie. Mängelrügen/Gewährleistungsansprüche des Endkunden sind somit (ausschließlich) ggü. dem Händler ‒ und nicht gegenüber der vorgelagerten Importgesellschaft (CDG/PDG) ‒ geltend zu machen. Gemäß den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 03.12.1975 qualifizieren Zahlungen der Importgesellschaft (CDG/PDG) an den Händler (die ihre rechtliche Grundlage auf entsprechenden vertraglichen
Vereinbarungen zw. der Importgesellschaft und dem Händler haben) zum Kostenersatz (von Lohn- und Materialkosten) für die Erfüllung von Gewährleistungsverpflichtungen des Händlers gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit selbstverkauften Fahrzeugen als nicht umsatzsteuerbaren (echten) Schadenersatz. Dementsprechend ergeben sich keine (negativen) Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug. Ist dies in der Branche üblich, dass der Hersteller die Herstellergarantie in eine Händlergarantie umwandelt? Stellt diese Vorgehensweise ein Risiko für uns dar? Ein anderer Hersteller, mit dem wir auch zusammenarbeiten, erstattet übrigens den Aufwendungsersatz immer mit Umsatzsteuer.
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