· Nachricht · Umsatzsteuer/Kfz-Zulassung
In Bayern ist die Zulassung für die Umsatzsteuer unerheblich
| ASR hat aufgrund einer Leserfrage zur Zulassung (Abruf-Nr. 47041875 ) Presseanfragen an die einzelnen Bundesländer gestellt. Die Zulassung ist für die Umsatzsteuer unbeachtlich, so die erste Reaktion vom Bayerischen Landesamt für Steuern. |
In der Antwort heißt es wörtlich: „Wird dem Kunden das Fahrzeug nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 übergeben, erfolgt die Lieferung durch die Verschaffung der Verfügungsmacht. Auf diese Lieferung findet der Umsatzsteuersatz von 16 Prozent Anwendung. Der Zeitpunkt der behördlichen Zulassung ist dabei unbeachtlich.“
Weiterführender Hinweis
- ASR informiert Sie auch über die Antworten der anderen Länder. Sie erhalten einen Überblick im Download-Dokument „Zulassung für Umsatzsteuer relevant ‒ Antworten der Landesfinanzbehörden“ → Abruf-Nr. 47046725.
Quelle: ID 47046655