22.08.2022 · Nachricht · Unternehmerpflichten
Steuerberater haftet nicht bei Pflichtverletzung durch Kfz-Händler
| Erstellt ein Steuerberater für einen Kfz-Händler die Umsatzsteuerjahreserklärung, nicht aber die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, muss er den Kfz-Händler auch nicht auf etwaige Änderungen im Bereich der Dokumentationspflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Sinne von § 6a Abs. 3 UStG hinweisen. Zu diesem Schluss gelangt das OLG Nürnberg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig