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  • 22.08.2022 · Nachricht · Unternehmerpflichten

    Steuerberater haftet nicht bei Pflichtverletzung durch Kfz-Händler

    | Erstellt ein Steuerberater für einen Kfz-Händler die Umsatzsteuerjahreserklärung, nicht aber die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, muss er den Kfz-Händler auch nicht auf etwaige Änderungen im Bereich der Dokumentationspflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Sinne von § 6a Abs. 3 UStG hinweisen. Zu diesem Schluss gelangt das OLG Nürnberg. |