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    12.09.2018 · Nachricht aus LGP · Arbeitgeberleistungen

    Private Zusatzkrankenversicherung: Zahlungen des Arbeitgebers können Bar- oder Sachlohn sein

    Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem vom ihm benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt. Dies hat der BFH mit 2 Urteilen entschieden. > lesen

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