25.01.2022 · Nachricht aus ASR · Autokauf
Ein Verkäufer muss nur dann einen Hinweis auf einen (Re-)Import geben, wenn das Fahrzeug deshalb auf dem inländischen Markt weniger wert ist als ein für diesen produziertes Auto. Mit dieser Entscheidung hat sich das OLG Karlsruhe der inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte angeschlossen.
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27.07.2021 · Nachricht aus ASR · Autokauf
Unterlässt der Verkäufer den Hinweis auf die Reimporteigenschaft eines Fahrzeugs, ist dies nach Ansicht des OLG Zweibrücken nicht mehr als arglistige Täuschung des Käufers anzusehen. Etwas anders gilt nur, wenn der Käufer ausdrücklich danach gefragt hat, so das OLG im Streit um ein gebrauchtes Porsche Cabriolet (Erstzulassung 1999) von einem privaten Verkäufer.
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