· Fachbeitrag · Bilanz/Leasing
Leasingrückläufer: Rückstellungs- bzw. Verbindlichkeitshöhe richtig ermitteln ‒ VW, Seat, Škoda
von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Jürgen Troost, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner mbB, Münster
| Wie Rücknahmeverpflichtungen aus Leasinggeschäften bilanziell zu behandeln sind, ist höchst umstritten. Insbesondere führt die Bemessung einer Optionsprämie zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung. Ansätze für eine Bewertung mit dem Ziel, Händler vom Risiko „falscher“ Restwerte zu befreien, lassen sich bei den Herstellern ableiten, die „Restwertmodelle“ gegen Entgelt anbieten. In dieser Ausgabe geht es um Fahrzeuge der Marken VW, Seat und Škoda. |
Zugrunde liegender Sachverhalt und steuerliche Würdigung
Um die Optionsprämie sauber abzuleiten und sich für Diskussionen mit der Finanzverwaltung zu wappnen, muss man sich zunächst den tatsächlichen Sachverhalt ‒ und wie der BFH ihn gewürdigt hat ‒ vor Augen führen.
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Der Kfz-Händler veräußert ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug an eine Leasinggesellschaft. Er räumt ihr darüber hinaus das Recht ein, das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags zu vorab verbindlich festgelegten Preisen an ihn zurückzuverkaufen. |
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