· Fachbeitrag · Absatzförderung
Bis zu 4.000 Euro Kaufprämie für Elektrofahrzeuge
| Am 2. Juli 2016 ist die Förderrichtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) in Kraft getreten. Sie gilt rückwirkend für den Erwerb von Fahrzeugen ab dem 18. Mai 2016. Die Käufer eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs erhalten 4.000 Euro Prämie, für Plug-In Hybride sind 3.000 Euro vorgesehen. Die Prämie finanziert zur Hälfte der Bund, die andere Hälfte müssen die Hersteller beisteuern. Die Abwicklung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). |
Fördervoraussetzungen sind:
- Das Fahrzeugmodell muss sich auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. Die Liste finden Sie auf www.bafa.de → Wirtschaftsförderung → Elektromobilität (Umweltbonus) → Publikationen.
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