07.07.2015 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Betriebsrente erst ab Vollendung des 63. Lebensjahrs
| Eine Arbeitnehmerin kann Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach den AHV 1991 erst ab dem Zeitpunkt erhalten, zu dem sie die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt. Auch kann ein Unternehmen die Altersgrenze für den Bezug bei ab 1952 geborenen Personen vom 60. auf die Vollendung des 63. Lebensjahrs anheben. Dies hat das BAG klargestellt. |
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