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  • · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Urteil zur Altersgrenze löst Handlungsbedarf bei der bAV aus

    | Vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Versorgungsordnungen, die für den Eintritt des Versorgungsfalls die Vollendung des 65. Lebensjahrs abstellen, sind nach Ansicht des BAG so auszulegen, dass die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint ist. Das Urteil löst bei vielen Unternehmen Handlungsbedarf aus. |

     

    Das BAG-Urteil wirkt sich aus auf dienstzeitabhängige Versorgungspläne, die Höhe unverfallbarer Anwartschaften bei vorzeitigem Dienstaustritt, den vorgezogenen Altersrentenbezug, die Höhe der bilanziellen Pensionsrückstellungen sowie den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung (BAG, Urteil vom 15.5.2012, Az. 3 AZR 11/10; Abruf-Nr. 122374).

     

    Was das im Einzelnen bedeutet, erläutert unser Schwester-Informationsdienst „Löhne und Gehälter professionell“ in der September-Ausgabe 2012 (Seiten 159 - 162) anhand von mehreren Beispielen. Sie finden den Beitrag auf asr.iww.de unter dem Reiter „Downloads“ in der Rubrik „Sonderausgaben“.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 5 | ID 35596930