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  • · Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse

    Ab 01.07.2019 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen

    | Turnusgemäß ‒ alle zwei Jahre ‒ werden zum 01.07.2019 die Pfändungsfreigrenzen angepasst. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Mitarbeiter, deren Gehalt gepfändet wurde. |

     

    • Beispielhafte Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019

    Unterhaltspflicht gegenüber ... Personen

    Nettoeinkommen pfändungsfrei bis

    Bisheriger Grenzwert

    0

    1.179,99 Euro

    1.139,99 Euro

    1

    1.629,99 Euro

    1.569,99 Euro

    2

    1.869,99 Euro

    1.799,99 Euro

    3

    2.119,99 Euro

    2.039,99 Euro

    4

    2.369,99 Euro

    2.289,99 Euro

     

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die „Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019“ finden Sie auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 209066
    Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 3 | ID 45944011