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  • · Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse

    Deutschkurs für Flüchtlinge lohnsteuerfrei

    | Stellt Ihr Autohaus bzw. Kfz-Betrieb Flüchtlinge oder Mitarbeiter ein, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben Sie im Regelfall ein betriebliches Interesse, dass diese die deutsche Sprache beherrschen, um ihre beruflichen Aufgaben bewältigen zu können. Zahlen Sie ihnen Deutschkurse, kann das lohnsteuerfrei sein. Zudem gibt es vom Bund geförderte Kurse. |

     

    So bleiben die Deutschkurse lohnsteuerfrei

    Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Maßnahmen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Arbeitgeberinteresse durchgeführt werden (R 19.7 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]). Eine Lohnsteuerpflicht kann ‒ so das BMF ‒ dann entstehen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übernahme der Kursgebühren reinen Belohnungscharakter hat (BMF, Schreiben vom 04.07.2017, Az. IV C 5 ‒ S 2332/09/10005, Abruf-Nr. 194988).

     

    PRAXISHINWEIS | Für die Lohnsteuer- und Abgabenfreiheit müssen Arbeitgeber ihr betriebliches Interesse begründen und belegen. Solche Gründe können sein:

    • Der Arbeitnehmer hat Kundenkontakt und muss sich verständigen können.
    • Er muss Unfallverhütungsvorschriften verstehen und beachten.
    • Eine Teamarbeit ist ohne Deutschkenntnisse nicht möglich.
    • Es handelt sich um einen Sprachkurs mit spezifischem Fachvokabular.