· Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse
Wechsel zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtigem Job nicht unbegrenzt möglich
| Arbeitgeber haben für Teilzeit- oder Aushilfskräfte oftmals einen schwankenden Arbeitsbedarf. Ummeldungen zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind aber nur begrenzt zulässig. |
Frage: Liegt ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis auch dann vor, wenn in einem Kalenderjahr der Beschäftigungsumfang und damit die Vergütung mehrmals die 450-Euro-Grenze überschreitet?
Antwort: Die Antwort hängt davon ab, wie oft die 450-Euro-Grenze überschritten wird, wie lange sie dauert und wie die Zukunftsprognose ausfällt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig