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  • · Fachbeitrag · Arbeitsverhältnisse

    Wechsel zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtigem Job nicht unbegrenzt möglich

    | Arbeitgeber haben für Teilzeit- oder Aushilfskräfte oftmals einen schwankenden Arbeitsbedarf. Ummeldungen zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind aber nur begrenzt zulässig. |

     

    Frage: Liegt ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis auch dann vor, wenn in einem Kalenderjahr der Beschäftigungsumfang und damit die Vergütung mehrmals die 450-Euro-Grenze überschreitet?

     

    Antwort: Die Antwort hängt davon ab, wie oft die 450-Euro-Grenze überschritten wird, wie lange sie dauert und wie die Zukunftsprognose ausfällt.