03.06.2016 · Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch
Auch der Kunde einer anderen Konzernmarke kann Neukunde sein
| „Neukunde“ im Sinne des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB bei Beendigung des Händlervertrags kann auch ein Kfz-Käufer sein, der zuvor schon ein Neufahrzeug einer anderen Marke des Automobilkonzerns gekauft hat. Damit kann sich bei Mehrmarkenkonzernen die Zahl der ausgleichspflichtigen Neukunden erhöhen. Das ist die Schlussfolgerung aus einem EuGH-Urteil zu einem Handelsvertreter, der Brillengestelle einer Marke eines Mehrmarkenkonzerns bei Optikern vertrieben hatte. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig