· Fachbeitrag · Autokauf/Werkstattrecht
Verbraucherrechte im Kfz-Handel und -Service: Sieben Praxisfragen zum neuen Widerrufsrecht
| Die seit 13. Juni 2014 geltenden neuen Regeln für Geschäfte mit Verbrauchern im Kfz-Handel und -Service sind „in der Branche angekommen“. Das zeigt die große Zahl von Fragen, die infolge der Umsetzung der Regeln für „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (AGV)“ und das neue Widerrufsrecht in der Praxis auftauchen. Nachfolgend geht es unter anderem um Beweisfragen, die Definition der Geschäftsräume und um Feinheiten bei der Kundenansprache. |
Frage 1: Anwendbarkeit des Widerrufsrechts: Wer ist in der Beweispflicht über die Verbrauchereigenschaft des Käufers?
Antwort: Generell gilt zur Beweislast: Derjenige, der eine ihm günstige Rechtsfolge herbeiführen möchte, muss das Vorliegen der Voraussetzungen vortragen und beweisen. Was ist also die günstige Rechtsfolge? Wirtschaftlich betrachtet - aber darauf kommt es nicht an - ist für den Käufer die Widerruflichkeit positiv und für den Verkäufer der Bestand des Vertrags.
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