· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Unternehmer mit Filialbetrieben können mehr Reisekosten steuermindernd geltend machen
| Auch Unternehmer können nur eine Betriebsstätte haben - und folglich für Fahrten zu Filialbetrieben mehr Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Denn das FG Baden-Württemberg hat die steuerzahlerfreundlichen BFH-Urteile, wonach ein Arbeitnehmer nur eine oder gar keine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann, auf Unternehmer übertragen. |
So profitieren Inhaber von Betrieben mit mehreren Niederlassungen
Von diesem Urteil profitieren Sie vor allem als Inhaber eines Kfz-Betriebs mit mehreren Niederlassungen. Pendeln Sie zwischen den Filialen Ihres Unternehmens, sollten Sie sich auf eine, die Hauptniederlassung als regelmäßige Betriebssthätte festlegen. Das wirkt sich steuerlich wie folgt aus (FG-Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2011, Az. 3 K 1849/09; Abruf-Nr. 114265):
- Für Fahrten von zu Hause zur Hauptniederlassung dürfen Sie die Entfernungspauschale für die einfache Strecke als Betriebsausgabe abziehen.
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