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  • · Fachbeitrag · Betriebsgebäude

    Fotovoltaikanlage auf dem Autohausdach - Teil I

    von Steuerberater Christoph Iser, www.Steuerempfehlung.de, Düsseldorf

    | Stromgewinnung durch erneuerbare Energien ist nicht nur wünschenswert für die Umwelt und ein politisches Ziel. Die eigene Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Autohauses kann durchaus unternehmerische und steuerliche Vorteile mit sich bringen. Im ersten Teil unserer zweiteiligen Beitragsserie geht es um die Rahmenbedingungen und gewerbesteuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage. |

    Garantierte Einspeisevergütung

    Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) garantiert dem Betreiber einer Fotovoltaikanlage für einen Zeitraum von 20 Jahren eine Vergütung seitens des Netzbetreibers für den selbst produzierten und ins Netz eingespeisten Strom. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich danach, wann die Anlage ans Netz gegangen ist.

     

    Praxishinweis |

    Die Einspeisevergütung wird regelmäßig per Gesetz gesenkt. Daher gilt pauschal: Je früher die eigene Anlage ans Netz geht, desto höher ist die garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre. Weil im ersten Halbjahr 2011 nicht so viele Anlagen wie erhofft errichtet wurden, wurde die zum 1. Juli 2011 geplante Senkung der Vergütung aufgeschoben.

    Auf der anderen Seite sind die Preise für die benötigten Anlagebauteile deutlich gesunken. Es gilt daher: Die Rendite der eigenen Fotovoltaikanlage wird wahrscheinlich nie besser sein als zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Aus unternehmerischer Sicht lohnt es sich daher, sich jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen.