· Fachbeitrag · Betriebsgebäude
Fotovoltaikanlage auf dem Autohausdach - Teil II
von Steuerberater Christoph Iser, www.Steuerempfehlung.de, Düsseldorf
| Stromgewinnung durch erneuerbare Energien ist nicht nur wünschenswert für die Umwelt und ein politisches Ziel. Die eigene Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Autohauses kann durchaus unternehmerische und steuerliche Vorteile mit sich bringen. Im zweiten Teil unserer Beitragsserie erfahren Sie mehr über die steuerlichen Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten zur Optimierung des Gewinns aus dem Betrieb der Anlage. |
Mit dem Investitionsabzugsbetrag Steuern sparen
Ein probates einkommen- bzw. körperschaftsteuerliches Gestaltungsmittel beim Betreiben einer eigenen Fotovoltaikanlage ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB; § 7g Abs. 1 EStG). Mittels des IAB können bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten bereits bis zu drei Jahren vor der Installation steuermindernd eingesetzt werden. Es handelt sich unter dem Strich um eine Vorwegnahme von Abschreibungsvolumen, was aus steuerlicher Sicht regelmäßig zu befürworten ist, weil damit in der Regel auch eine Steuerminderung vorweggenommen wird.
Trennung von Autohaus und Fotovoltaikanlage kann sinnvoll sein
Die Vorwegnahme des Abschreibungsvolumens mittels IAB ist möglich, wenn die gesetzlichen Größenmerkmale eingehalten werden: Gewerbebetriebe, die ihren Gewinn per Bilanz ermitteln, dürfen ein Betriebsvermögen von 235.000 Euro nicht überschreiten. Bei Einnahme-Überschuss-Rechnern darf der Gewinn ohne Berücksichtung des IAB nicht höher als 100.000 Euro sein.
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