· Nachricht · Bürokratieabbau
Die zukünftige Bundesregierung will das LkSG abschaffen ‒ auch Autohäuser profitieren indirekt davon
| Die zukünftige Bundesregierung plant, das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abzuschaffen. Dies haben die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Ersetzen wollen sie es durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, dass die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm umsetzen soll. |
Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt somit komplett. Das heißt: Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen nicht sanktioniert, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Für Autohäuser ist dieser Aspekt interessant, da sie mittelbar dem LkSG unterfallen: So müssen sie sicherstellen, dass ihre direkten Zulieferer (z. B. Autovermieter, Werkstätten, Leasinggesellschaften) die LkSG-Anforderungen einhalten. Daher bedeutet die Abschaffung des LkSG auch für Autohäuser eine Reduzierung des administrativen Aufwands.