· Fachbeitrag · Büroorganisation
Lassen sich eingehende E-Mails zur eigenen Entlastung bedenkenlos löschen?
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| „Ich bin dann mal weg!“ antworteten in der Urlaubszeit viele Empfänger auf Eingangs-E-Mails. Eine Entlastung für die Nachurlaubszeit suchend kündigen etwa die Mitarbeiter verschiedener Unternehmen an, die E-Mails zunächst dadurch zu „bearbeiten“, dass sie diese löschen. Falls erforderlich, solle der Absender sich doch noch einmal an den Empfänger wenden, wenn dieser dann nach dem Urlaub am Schreibtisch sitzt. Geht das so einfach? Ist dieses Vorgehen auch Inhabern und Mitarbeitern von Autohäusern zu empfehlen? ASR meint: Ganz sicher nicht! |
Zielführende Maßnahme zur Entlastung für die Nachurlaubszeit?
Wer kennt das nicht? Nach einem Erholungsurlaub oder einer sonstigen längeren „Auszeit“ sitzt man zum ersten Mal wieder am Schreibtisch und ist erschrocken von der Mail-Flut im Posteingang.
Wie schön wäre es, wenn man diesen reduzieren könnte. Bei der Papierpost geht das nicht. Aber bei der elektronischen Post? Manch große Unternehmen machen es ja schließlich vor.
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