· Fachbeitrag · Corporate Social Responsibility
Das neue Lieferkettengesetz: Welche Autohäuser sind überhaupt betroffen?
von Rechtsanwalt Dominik Gräf, Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mainz
| Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Damit werden erstmals unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten gesetzlich geregelt. Doch wer muss die Vorgaben umsetzen? Sind auch Autohäuser von dem Gesetz betroffen? Fragen, die sich auch ein ASR-Leser stellt. ASR gibt (erstmal) Entwarnung. |
Frage: Ich bin Inhaber eines Autohauses mit 270 Mitarbeitern und habe vom neuen Lieferkettengesetz gelesen. Betrifft mich das Gesetz und muss ich die gesetzlichen Vorgaben in meinem Autohaus umsetzen?
Antwort: Ihr Autohaus fällt nicht in den Anwendungsbereich des LkSG. Denn es betrifft derzeit nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern.
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