· Fachbeitrag · Datenschutz
Das EuGH-Urteil bedeutet nicht das Aus für Ihre Fanseiten bei Facebook und Co.
| Der Datenschutz lässt Sie nicht los. Neben der DSGVO müssen Sie sich auch mit einer EuGH-Entscheidung zu Fanseiten auf Facebook befassen. Nach Auffassung des EuGH ist der Fanseitenbetreiber nämlich gemeinsam mit Facebook für den dortigen Datenschutz verantwortlich. Erfahren Sie, welche Folgen sich für die Fanseiten Ihres Autohauses bzw. Kfz-Betriebs ergeben und was Sie jetzt tun müssen, um eine Haftung zu vermeiden. |
Was ist eine Fanseite?
Eine Fanseite ist ein Benutzerkonto, das Privatpersonen und auch Unternehmen bei Facebook einrichten können. Nach der Registrierung können Sie die Facebook-Plattform nutzen, um Ihr Unternehmen den Nutzern von Facebook zu präsentieren. Als Betreiber einer Fanseite können Sie mit Hilfe der Funktion „Insights“ anonymisierte statistische Daten erhalten, wer die Seiten nutzt und so auch eigene (in der Regel kostenpflichtige) Werbung schalten.
EuGH musste zu Cookies auf Facebook entscheiden
Im konkreten Fall hatte die Datenschutzbehörde des Landes Niedersachsen eine Wirtschaftsakademie aufgefordert, ihre Fanseite bei Facebook zu löschen. Grund: Weder die Wirtschaftsakademie noch Facebook hatten Besucher der Fanseite darauf hingewiesen, dass Facebook mittels Cookies personenbezogene Daten erhebt und diese Daten danach verarbeitet.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig