· Fachbeitrag · Datenschutz
Datenerhebung auf Ihrer Autohaus-Homepage: Darauf müssen Sie achten!
| Wer Daten auf seiner Homepage verarbeitet, z. B. in einem Kontaktformular, muss den Betroffenen im Rahmen einer Datenschutzerklärung umfassend informieren. Zum Schutz der erhobenen Daten müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen sein. Das hat das LG Würzburg in einem Eilverfahren entschieden. Das Verfahren betraf zwar einen Rechtsanwalt. Es ist aber auf alle Betreiber von Homepages übertragbar, auf denen personenbezogene Daten erhoben werden. |
Fehlende Angaben im Impressum begründen DSGVO-Verstoß
Ein Anwalt hatte auf seiner Homepage ein Kontaktformular, in dem Kontaktsuchende personenbezogene Daten eingeben konnten. Die 7-zeilige Datenschutzerklärung im Impressum genügte der neuen DSGVO nicht (LG Würzburg, Beschluss vom 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18 UWG, Abruf-Nr. 204902):
- Denn darin fehlten Angaben
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