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  • 08.12.2020 · Nachricht · Datenschutz

    Strenge Anforderungen an die Einwilligung bei Tracking-Cookies

    | Unternehmer, also auch Autohäuser, dürfen Tracking-Cookies nur nutzen, wenn Verbraucher einwilligen. Eine Einwilligung liegt nicht vor, wenn die Cookies bereits vorher ausgewählt sind und der Nutzer sie aktiv abwählen muss (sog. Opt-Out). Mit dieser Entscheidung ist das LG Rostock auf einer Linie mit dem BGH. |