05.06.2015 · Fachbeitrag · Dienstwagen
Nutzung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit
| Gestatten Sie einem Mitarbeiter die Privatnutzung eines Dienstwagens uneingeschränkt, darf der Mitarbeiter den Dienstwagen auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nutzen. Um ein Ergebnis wie das im Urteilsfall vor dem LAG Rheinland-Pfalz zu vermeiden, müssen Sie einen Widerrufsvorbehalt vereinbaren oder eine andere Rücknahmemöglichkeit regeln, um den Vertrag an die Altersteilzeitsituation anzupassen. |
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