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Die Eckdaten zum neuen Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
| Eine höhere Kaufprämie für Elektrofahrzeuge soll dafür sorgen, dass die Elektromobilität den Durchbruch auf dem Massenmarkt schafft. Für das Erreichen der Klimaziele 2030 müssen in Deutschland sieben bis zehn Mio. Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Deshalb soll der vor drei Jahren eingeführte Umweltbonus bis 2025 verlängert und deutlich erhöht werden. Dies haben die Bundesregierung und die Kfz-Hersteller im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität am 04.11.2019 beschlossen. Nachfolgend die Eckdaten des neuen Umweltbonus im Überblick. |
Förderfähige Fahrzeuge
Förderfähig sind
- reine Batterieelektrofahrzeuge,
- von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie
- Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.
Das Fahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) verzeichnet sein
Künftig sollen auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie erhalten. Der ungeförderte Firmen- bzw. Dienstwagen muss zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate erstmals zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen.
Förderung mit bis zu 6.000 Euro
Der Umweltbonus soll steigen:
- für rein elektrische Fahrzeuge von 4.000 Euro auf 6.000 Euro und
- für Plug-In-Hybride von 3.000 Euro auf 4.500 Euro bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro.
Bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro wird der Umweltbonus
- für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und
- für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.
Den Umweltbonus finanzieren weiterhin jeweils zur Hälfte die Bundesregierung und die Industrie.
Förderdauer
Zur Förderung sind ab dem Jahr 2020 Bundesmittel in Höhe von 2,09 Mrd. Euro vorgesehen. Gefördert wird so lange, bis die Mittel vollständig ausgezahlt sind, längstens bis 2025.
Förderung beim BAFA beantragen
Der Förderantrag ist ausschließlich online beim BAFA zu stellen. Bearbeitet werden die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs beim BAFA.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug sechs Monate zu halten. Zuwendungsempfänger ist der Antragsteller.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antragsberechtigte muss u. a. eine Kopie der Rechnung sowie den Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorlegen. Die vollständigen Unterlagen müssen sptäestens einen Monat nach Eingang des Antrags beim BAFA vorliegen.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers erfolgt nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und deren Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.
(Quelle: Pressemitteilung der BReg vom 04.11.2019)