· Nachricht · Elektromobilität
Höhere Förderbeträge für Elektrofahrzeuge
| Mit der geänderten Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ (Abruf-Nr. 216835 ) wurde im bestehenden System des sog. Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis 31.12.2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Von der „Innovationsprämie“ können ‒ auch rückwirkend ‒ gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren: Neue Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 und bis einschl. 31.12.2021 erstmalig zugelassen werden. Junge Gebrauchte, deren Erstzulassung nach dem 04.11.2019 und die Zweitzulassung nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 erfolgt. |
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Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
Batteriefahrzeug | 6.000 Euro (bisher 3.000 Euro) | 3.000 Euro | 9.000 Euro (bisher 6.000 Euro) |
Plug-In-Hybrid | 4.500 Euro (bisher 2.250 Euro) | 2.250 Euro | 6.750 Euro (bisher 4.500 Euro) |
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Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
Batteriefahrzeug | 5.000 Euro (bisher 2.500 Euro) | 2.500 Euro | 7.500 Euro (bisher 5.000 Euro) |
Plug-In-Hybrid | 3.750 Euro (bisher 1.875 Euro) | 1.875 Euro | 5.625 Euro (bisher 3.750 Euro) |
Ein Förderantrag für die „Innovationsprämie“ ist bis einschl. 31.12.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Die Eckdaten zum neuen Umweltbonus für Elektrofahrzeuge“ → Abruf-Nr. 46250807