· Fachbeitrag · Finanzierung
Anforderungen an Basel-III-gerechte Unterlagen zum Erhalt notwendiger Kredite
von Unternehmensberater Martin Dieter Herke, Eltville
| Basel III und die Neufassung der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute“ (MaRisk) haben zur Folge, dass Sie als Kreditnehmer Ihren Banken mehr Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen müssen, um die formalen Voraussetzungen für einen Kredit zu erfüllen. Im Vordergrund steht dabei die Aussagekraft Ihrer Informationen und Unterlagen, die der Bank die gute Bonität Ihres Autohauses belegen. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie am besten mit Ihrer Bank kommunizieren und was diese von Ihnen an Unterlagen erwartet. |
Die Finanzkommunikation mit Ihrer Bank sollte zwar längerfristig angelegt sein. Das heißt, Sie treffen sich in regelmäßigen Zeitabständen (eventuell vierteljährlich) mit „Ihrem“ Firmenkundenbetreuer. Dass schließt aber eine anlassbezogene Finanzkommunikation, zum Beispiel, wenn Sie einen Kredit beantragen möchten, nicht aus.
PRAXISHINWEIS | Schaffen Sie über die längerfristig angelegte Finanzkommunikation Vertrauen und legen Sie so den Grundstein für erfolgreiche anlassbezogene Maßnahmen. |
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