· Nachricht · Geldwäscheprävention
2. Fachtagung Geldwäscheprävention im Automobilhandel erfolgreich durchgeführt
| ZDK, TAK und die Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention (DGGWP) haben am 05.06.2018 die „2. Fachtagung Geldwäscheprävention im Automobilhandell“ in Köln erfolgreich durchgeführt. Fast 100 Teilnehmer erhielten von Fachleuten aus dem Automobilhandel, der Polizei und des Zolls sowie den Experten der DGGWP Hinweise, wie sie die komplexe rechtliche Problematik in ihre Betriebe integrieren können. |
Im Vordergrund stand zunächst der Zusammenhang zwischen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Geldwäschegesetz (GwG). Wie sollen und können Handelsbetriebe mit den kundenbezogenen Daten, zu deren Erhebung sie gesetzlich verpflichtet und berechtigt sind, umgehen? Wie ist mit mitarbeiterbezogenen Daten hinsichtlich der Pflicht zu Sicherung der geldwäscherechtlichen Zuverlässigkeit zu verfahren? Und welche Daten werden überhaupt erhoben? Praxisnah beantwortete Rechtsanwalt Patrick Kaiser, Syndikusrechtsanwalt beim ZDK und Datenschutzbeauftragter, die Fragen.
Im Anschluss daran stellte Hannes Steiner, Syndikus der Hahn Gruppe, eindrucksvoll die verschiedenen Haftungsfragen aus dem GwG, dem Ordnungswidrigkeitengesetz und dem Strafgesetzbuch dar. Kaum ein Gesetz sehe eine derart umfangreiche und auch persönliche Haftung für Inhaber und Geschäftsführer vor. Pflichtverstöße seien aber bei entsprechender Sachkenntnis einfach zu vermeiden, wobei der Geldwäschebeauftragte aber kein „Feigenblatt“ für den Betrieb darstellen dürfe.
Seitens der Financial Intelligence Unit bei der Generalzolldirektion Zoll stellte Dirk Steiner, Arbeitsbereichsleiter D12, verschiedene Fallbeispiele aus der Praxis der seit einem knappen Jahr bestehenden Behörde vor. Dabei bemerkte er, das dass europaweite System der Verdachtsmeldungen sehr erfolgreich sei und viele und unterschiedlichste Strafverfahren daraus abgeleitet werden könnten.
Wie trickreich Täter vorgehen und welchen modus operandi sie dabei wählen, darüber berichtete Guido Meurer, Kriminalbeamter aus Berlin, aus der polizeilichen Praxis. Dabei legte er dar, dass ein einzelnes Verhalten nicht zwingend verdachtsbegründend sein müsse. Träten jedoch mehrere Indizien auf müssten in gut aufgestellten Betrieben alle Warnlampen angehen. Auch auf die zunehmende Bedeutung des internetbasierten Handels, bei dem Kunde und Verkäufer sich nie begegnen, ging er detailliert ein. Diese sogenannten Nichtpräsenzgeschäfte im Sinne der Anlage 2 zum GwG stellten für die Handelsbetriebe ein großes Risiko dar, dem sie sachgerecht begegnen müssen und mit entsprechender Schulung begegnen könnten.
Der besorgniserregenden Zunahme von Fahrzeugunterschlagungen bzw. -veruntreuungen bei Miet- und Werkstattersatzfahrzeugen und der Gefahr den Versicherungsschutz zu verlieren, widmete sich Wolfgang Volland, Erster Kriminalhauptkommissar a. D. LKA Berlin. Allein die Vielzahl von deutschen und europäischen Ausweisfälschungen erleichterten es den Tätern die Händler massiv zu schädigen. Er sei überzeugt: Mit wenigen Grundkenntnissen im Ausweiswesen wären geschulte Mitarbeiter in der Lage, einfache Fälschungen zu erkennen.
Die Tagung schloss mit einem Beitrag von Rechtsanwalt Andreas Glotz, Geschäftsführer DGGWP). Er berichtete, wie Unternehmen mit Hilfe von Datenbanken das Know-Your-Customer-Prinzip bei nationalen und internationalen Geschäften umsetzen. In einer umfangreichen Dokumentation stellte er vergleichende Übersichten mit Inhalten, Preisen und Musterbeispielen vor.
Positiv war die Resonanz der Teilnehmer, die die Veranstaltung wie folgt zusammenfassten: Kompakt, praxisnah, interessant und vielfältig.
Weiterführender Hinweis
- ASR veröffentlicht regelmäßig Beiträge der DGGWP zum Thema Geldwäscheprävention auf asr.iww.de. Geben Sie dort einfach das Wort Geldwäscheprävention in den Suchschlitz ein und klicken Sie dann auf die Lupe rechts daneben.