· Fachbeitrag · Geldwäscheprävention
Corona-Krise forciert den Missbrauch von Autohäusern zur Geldwäsche ‒ Vorsicht ist geboten!
von Andreas Glotz, Rechtsanwalt, Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, Köln
| Geldwäscher „missbrauchen“ ein Autohaus ‒ und die Corona-Krise spielt ihnen in die Karten. Lesen Sie, wie die Geldwäscher vorgehen und worauf Sie achten müssen, um sich nicht selbst wegen Geldwäsche oder Beihilfe dazu strafbar zu machen. |
Hintergrund | Ende Mai 2020 veröffentlichte die Financial Intelligence Unit (FIU) ein Typologiepapier „Betrugs- und Geldwäscheaktivitäten im Zusammenhang mit Covid-19“. Darin äußert sie die Befürchtung, dass „angestautes Bargeld aus Straftaten, das durch die letzten Wochen des wirtschaftlichen Stillstands nicht in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht werden konnte, mit den zunehmenden Lockerungen der Maßnahmen umgesetzt werden könnte. Dies gefährdet insbesondere bargeldintensive Gewerbe, für Geldwäschehandlungen missbraucht zu werden.“
Behörden befürchten Autohaus-Aufkäufe zur Geldwäsche
Die Sorge der Behörden, dass „durch die zu vermutende Liquidität von Gruppierungen der Organisierten Kriminalität Aufkäufe von (...) Unternehmen durch diese Tätergruppierungen zu befürchten sind. Im Rahmen von Notverkäufen durch in finanzielle Schieflage geratene Unternehmen oder natürliche Personen könnten große Werte innerhalb kürzester Zeit als Geldwäscheobjekte dienen. Allzu lukrative Angebote sollten die betreffenden Verpflichteten entsprechend aufmerksam werden lassen.“
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