· Fachbeitrag · Geldwäscheprävention
FIU-Typologiepapiere für die Kfz-Branche: Geldwäschepräventionskonzept aktuell halten!
von Rechtsanwalt Andreas Glotz, Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, Köln
| Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt in ihrem internen Bereich regelmäßig Typologiepapiere zur Verfügung, um auf bestimmte Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsaktivitäten aufmerksam zu machen. In der Kfz-Branche bisher wenig Beachtung fanden das im November 2022 aktualisierte Typologiepapier für Verpflichtete nach § 2 Abs.1 Nr. 16 Geldwäschegesetz (GwG) aus der Kfz-Branche sowie ein Typologiepapier, das die Sanktionsumgehung im Kfz-Handel in Folge des Ukraine-kriegs zum Anlass hat. ASR erläutert die Bedeutung für die Praxis. |
Typologiepapiere sind Grundlage für Geldwäscheprävention
Für ihre Typologiepapiere wertet die FIU bei ihr eingegangene Verdachtsmeldungen aus und veröffentlicht wesentliche, wiederkehrende Auffälligkeiten, die auf Geldwäsche in der Kfz-Branche hindeuten könnten. Modi operandi, Tat- und Täterwissen werden darin prägnant wiedergegeben. Kurzum: Die Typologiepapiere der FIU stellen das Mindestwissen für Verpflichtete dar.
Kfz-Händler müssen ihr Geldwäschepräventionskonzept deswegen an den Typologiepapieren der FIU ausrichten und dieses ständig an die jeweils aktuelle Fassung ausrichten. Melden Sie ein gleiches oder ähnliches Täterverhalten ‒ wie in den Typologiepapieren erfasst ‒ nicht als Verdacht bei der FIU, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Das Mehr-Augen-Prinzip nach dem Geldwäschegesetz kann nämlich dazu führen, dass eine Finanzierungsbank eine Meldung zu einem verdächtigen Vorgang abgibt, der Kfz-Händler die Meldung jedoch ‒ trotz Kenntnis ‒ unterlässt. Deswegen gibt die FIU verstärkt Kontrollmitteilungen an die zuständige Aufsicht der Bundesländer weiter. In solchen Fällen bekommen die Händler dann meist sehr kurzfristig Besuch von der zuständigen Aufsichtsbehörde.
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