· Fachbeitrag · Geldwäscheprävention
„Erste Nationale Risikoanalyse Deutschlands 2018/2019“ ‒ Auswirkung auf Händler
von Andreas Glotz, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, und Karoline Joschko, Dipl.-Finanzwirtin, Köln
| Ende Oktober ‒ und damit mit zweijähriger Verspätung ‒ hat das BMF die „erste Nationale Risikoanalyse Deutschlands 2018/2019“ (NARD, Abruf-Nr. 214212 ) veröffentlicht. Händler müssen ihr Risikomanagement anpassen. |
Zielstellungen und Ergebnis der NARD
Nach § 5 Abs. 1 S. 2 GwG müssen Händler zwingend „die Informationen, die auf der NARD beruhen berücksichtigen“ und damit in ihr Risikomanagement nach §§ 4 ff GwG integrieren.
In einer fünfstufigen Skala hat das BMF das Risiko der Geldwäschebedrohung in Deutschland insgesamt als mittel bis hoch eingestuft, das der Terrorismusfinanzierung als mittel. Gründe für die zweithöchste Risikoeinstufung liegen im Zahlungsverhalten der Deutschen mit ihrer Liebe zum Bargeld und dem Fehlen entsprechender Verbote, der Anfälligkeit vieler Branchen (im Übrigen einschl. des Handwerks) sowie der Anonymisierung vieler Geschäftsvorfälle durch internetbasierten Handel und anonymisierten Zahlungsverkehr.
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