08.08.2023 · Nachricht · Geldwäscheprävention
FIU-Registrierungspflicht: Gilt sie wirklich für alle Kfz-Händler?
| Ab dem 01.01.2024 müssen Kfz-Händler ihren Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreter bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Dazu möchte ein ASR-Leser wissen: Aus welcher gesetzlichen Grundlage ergibt sich die Pflicht zur Registrierung bei der FIU? Kfz-Händler sind doch als Güterhändler nach § 7 Abs. 1 i. V. m. § 2 Geldwäschegesetz (GwG) nicht grundsätzlich zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichtet – oder etwa doch? |
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