· Nachricht · Geldwäscheprävention
Geldwäsche: EU einigt sich auf strengere Vorschriften
| Ein Kunde will sein Kfz bar bezahlen? Das wird bald nicht mehr möglich sein. Denn das Europäische Parlament und der Rat sind sich einig: Künftig soll es strengere ‒ und vor allem EU-weit einheitliche ‒ Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geben. ASR informiert, was schon beschlossen ist und welche Maßnahmen noch geplant sind. |
Bereits beschlossene Sache ist eine Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen. Diese Regelung ist Teil eines Gesamtpakets an Gesetzesvorschlägen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung in der EU. Formal müssen nun noch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen, damit die Regelung in Kraft treten kann. Für Sie bedeutet das: Für Verkäufe ab 10.000,01 Euro dürfen Sie kein Bargeld mehr annehmen; Käufer also nicht mehr mit Banknoten bezahlen. Außerdem sieht die neue Regelung vor, dass bei Bargeldzahlungen über 3.000 Euro die Käuferdaten erfasst werden. Das gilt in Deutschland heute schon für Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro.
Weitere Eckpunkte der neuen Vorschriften sind:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig