· Nachricht · Geldwäscheprävention
Länder beschließen gemeinsame AuA zum Geldwäschegesetz
| Die Geldwäscheaufsicht für den Automobilhandel obliegt den Bundesländern. Im Dezember 2020 haben diese erstmals gemeinsame AuA (Auslegungs- und Anwendungshinweise) beschlossen. Das umfangreiche Papier weist insbesondere darauf hin, wann die Verwaltung abweichende Ansichten vertritt und dient Geldwäschebeauftragten in Autohäusern bei der Präventionsumsetzung. |
Weiterführende Hinweise
- Hessen hat das Schreiben bereits veröffentlicht: www.iww.de/s4514
- ASR wird Sie in einer der nächsten Ausgaben umfassend über die AuA informieren.
Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 4 | ID 47035869