· Fachbeitrag · Geldwäscheprävention
Neues Geldwäscherecht bringt Veränderungen für den Automobilhandel - ein kurzer Überblick
von RA Andreas Glotz, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, Köln
| Das Gesetzgebungsverfahren zum (neuen) Geldwäschegesetz (GwG) ist auf der Zielgeraden. Es soll am 26.06.2017 in Kraft treten. Wichtige Neuerungen für den Kfz-Handel sind insbesondere das neue Transparenzregister, der abgesenkte Schwellenwert bei Bargeschäften und die elektronische Verdachtsmeldung. |
Sprachlich gelungenes Gesetz mit neuen Institutionen und Zuständigkeiten
- Der Gesetzentwurf zum neuen GwG ist weitgehend gelungen. Das Gesetz ist nun sprachlich viel transparenter. Zudem bildet es die Literaturmeinungen und die gelebte Praxis der Aufsichtsbehörden konsequent ab.
- Mit einem Transparenzregister wird eine neue Institution geschaffen. Das Transparenzregister soll die Ermittlung von Eigentümern und Anteilseignern von Unternehmen erleichtern.
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