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  • · Fachbeitrag · Geldwäscheprävention/Unternehmensführung

    So schützen Sie Ihr Autohaus vor Geldwäsche und Betrug mit gefälschten Ausweisdokumenten

    von Wolfgang Volland, 1. Kriminalhauptkommissar a. D., Geschäftsführer der FFM-UG Fraud & Fake Management Unternehmensberatung, Wandlitz

    | Zur Geldwäsche und für fast alle Arten von Betrug im Kfz-Gewerbe setzen die Täter falsche oder gefälschte Dokumente ein. So mancher ‒ teils erhebliche ‒ Schaden ließe sich vermeiden, wenn Ausweisdokumente sorgfältiger geprüft würden und die Prüfenden wüssten, worauf sie achten müssen. Lesen Sie, wo Sie in Ihrem Autohaus wie ansetzen sollten. |

    Falsche Dokumente Voraussetzung für Falschidentitäten

    Falsche Identitäten sind u. a. Voraussetzung für

    • Geldwäsche bis hin zur Finanzierung des Terrorismus und
    • der Erlangung von Fahrzeugen (z. B. Probefahrt ohne Wiederkehr).

     

    Falschidentitäten werden mittels falscher Dokumente begründet. Unerheblich ist, ob es sich bei den falschen Dokumenten um

    • Totalfälschungen (komplett durch Fälscher hergestelltes Dokument) oder
    • Verfälschungen handelt (unerlaubte Veränderung eines existierenden und gültig ausgestellten Dokuments bzw. unautorisierte Personalisierung eines entwendeten Blankodokuments).

     

    Im Fokus derartiger Krimineller steht daher auch der Kfz-Handel, weil dort gegen Ausweisvorlage und damit erfolgter möglicher Identitätsprüfung Waren- und Sachwerte herausgegeben werden.

    Wer verstößt gegen welche Gesetze?

    Dass die Täter durch das Herstellen und/oder das Nutzen der falschen Dokumente eine Urkundenfälschung (§ 267 Strafgesetzbuch [StGB] begeht und sich ggf. wegen Betrugs (§ 263 StGB) und/oder Geldwäsche (§ 261 StGB) strafbar macht, liegt auf der Hand.

     

    Doch auch der Geschädigte kann sich ‒ was vielen nicht bewusst ist ‒ strafbar machen

    • wegen Begünstigung nach § 257 StGB, wenn er die Dokumente als falsch erkennt und nicht handelt, oder
    • seine Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG) nicht erfüllt.

    Was sind Ihre Sorgfaltspflichten?

    Bei der Geldwäscheprävention

    Zu den Sorgfaltspflichten nach dem GwG gehört die Identifizierung des Vertragspartners. Die Identifizierung muss der Verpflichtete anhand eines gültigen amtlichen Ausweises vornehmen, insbesondere anhand eines

    • inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes,
    • Personalausweises oder
    • Pass- oder Ausweisersatzes.

     

    Weiter muss der Verpflichtete diese Prüfung

    • entweder durch angemessene Prüfung des vor Ort vorgelegten Ausweises durchführen
    • oder mittels eines sonstigen Verfahrens, das zur geldwäscherechtlichen Überprüfung der Identität geeignet ist und ein Sicherheitsniveau ausweist, das dem ersten Verfahren gleichwertig ist.

     

    Die Regelung ist eindeutig, nur eines fehlt hier: Wie sollen Sie das tun? Als Kfz-Händler sind Sie kein Urkundenprüfer und darin überhaupt nicht ausgebildet. Verfahren über einen sog. Vertrauenswürdigen Dritten, wie z. B. das Postident-Verfahren, berücksichtigen nicht die wirtschaftlichen Interessen (der Autokauf soll schnell gehen) oder sind, wie z. B. das Videoident-Verfahren, in Ihrem Metier nicht zugelassen.

     

    So bleibt also nur die angemessene Prüfung vor Ort. Und hier sollten Ihre Mitarbeiter wenigstens über elementare Kenntnisse verfügen, die man Ihnen vermitteln kann (s. u.).

     

    Zur Rettung des Versicherungsschutzes

    Denken Sie auch daran: Der Verlust eines Fahrzeugs verursacht einen beträchtlichen Schaden, für die keiner gerne aufkommen möchte. Insbesondere Versicherer werden versuchen, ihren Erstattungsanteil möglichst kleinzurechnen, wenn Sie Ihren Identifizierungspflichten nicht nachgekommen sind.

    Gefälschte Dokumente als solche erkennen

    Drei Grundschritte

    Als Kfz Händler sollten Sie folgende drei Grundschritte durchführen:

     

    • 1. Checken Sie den Dokumentenvorleger: Wie verhält er sich? Stehen sein Auftreten, sein Äußeres, seine Gestik und Mimik und selbst seine Kleidung im Kontext zu seinem Anliegen? Signalisiert Ihnen Ihr Bauchgefühl, dass vielleicht irgendetwas nicht stimmt?
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    • 2. Nun legt diese Person ein Dokument vor: Gleichen Sie ab, ob die abgebildete Person die gleiche ist wie der Dokumentenvorleger (Gesichtsprofiling).
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    • 3. Zuletzt verschaffen Sie sich durch einen Blick auf das Dokument Gewissheit, dass dieses keine Fälschungsmerkmale aufweist.
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    Gesichtsprofiling

    Kein Prüfgerät kann gegenwärtig das Gesichtsprofiling übernehmen. Das müssen Sie selbst tun. Dazu sollten Sie wissen: Manche Kriminelle verschaffen sich echte Dokumente und versuchen dann ihr Aussehen anzupassen. Andere tauschen die Lichtbilder aus.

     

    PRAXISTIPP | Mit Gesichtsprofiling können Sie durch den Abgleich der biometrischen signifikanten Merkmale eines Gesichts erkennen, ob es sich um die Person handelt oder nicht. Checken Sie die einzelnen charakteristischen und unveränderlichen Merkmale des Gesichts wie Kopfform, Stirn, Augen, Nase, Mund, Kinn, Ohren, Falten und Furchen.

     

    Falsche Dokumente erkennen

    Checken Sie zunächst, ob das vorgelegte Ausweispapier von der Farbe und Form sowie vom Layout aus dem Land stammen kann, aus dem der Kunde zu kommen angibt:

     

    • Unter der URL www.edisontd.net/ finden Sie eine große Zahl internationaler Ausweispapiere mit ihren Merkmalen abgebildet.

     

    Wichtig | Greifen Sie nie auf im Internet verfügbare freie Apps zur Dokumentenprüfung zurück. Da gibt es erhebliche sicherheitsrechtliche Bedenken. Unbekannte könnten die Daten abschöpfen. Und dies kann dazu führen, dass gegen Sie als Nutzer ein Verfahren eingeleitet wird.

     

    Prüfen Sie den Inhalt der Ausweispapiere mit technischen Hilfsmitteln. In Betracht kommen:

     

    • Ausweisprüfgeräte: Hier sollten Sie auf die Angebote der Bundesdruckerei zurückgreifen. Die dort hinterlegten Datenbanken können bis zu 1.800 internationale Dokumente prüfen. Soll es nicht die Vollversion sein, so bietet die Bundesdruckerei eine mobile Fahndungskomponente an, ein Ausweisprüfgerät in Handyform, das immerhin noch 1.119 internationale Dokumente prüft. Die Zahl der prüfbaren Dokumente wird permanent erhöht und aktualisiert.

     

    • UV-Lampen: Fast alle Ausweispapiere weltweit weisen als Echtheitsmerkmal fluoreszierende Leuchtstreifen auf, die mit UV-Lampen sichtbar gemacht werden können. Gleichen Sie diese mit den Abbildungen unter www.edisontd.net/ ab.

     

    Auch mit einer reinen Sichtprüfung können Sie sehr viel auf Ausweisen erkennen: Achten Sie insbesondere darauf, ob

    • das Lichtbild mit der Personenbeschreibung (Alter, Geschlecht und Größe) übereinstimmt;
    • der Ausweis Schreibfehler aufweist;
    • die Daten auf der Sichtzone mit den Daten auf der maschinenlesbaren Zone (mlZ) übereinstimmen;
    • die Ausweisnummer in der mlZ mit einer zusätzlichen Prüfziffer am Ende wiederholt wird;
    • der Ausweis durchgängig laminiert ist und kein aufgeklebtes Bild enthält;
    • der Ausweis über Hologramme verfügt, die Sie durch horizontales und vertikales Kippen sichtbar machen können.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 18 | ID 45835117