· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Fragen und Antworten zur Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022
| Zum 01.10.2022 erhöht sich für Minijobber die Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro. Sie wird dynamisch ausgestaltet und orientiert sich künftig am gesetzlichen Mindestlohn. Dies wirft in der Praxis viele Fragen auf. ASR hat die wichtigsten nachfolgend für Sie zusammengestellt. |
Fragen aus der Praxis
Rund um den Mindestlohn und die neue Geringfügigkeitsgrenze, den Umgang mit Bestandsfällen und die Übergangsregelungen stellen sich in der Praxis folgende Fragen:
Ab 01.10.2022 automatisch höherer Lohn für alle Minijobber?
Frage: Erhalten alle Minijobber ab dem 01.10.2022 mit der Anhebung der Verdienstgrenze auf 520 Euro automatisch einen höheren Lohn?
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