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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    SPD will anderen Führerschein für Fahrer von Trikes

    | In Deutschland soll künftig für das Führen von Trikes über 15 kW ab dem 21. Lebensjahr die Fahrerlaubnisklasse B gelten. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag, der heute erstmals im Bundestag beraten wird. Hintergrund ist eine neue Kategorisierung der Fühererscheinklassen aufgrund von EU-Vorgaben ab Januar 2013. |

     

    Nach der neue Kategorisierung fallen Führerscheine für Trikes über 15 kW in die Klasse A. Dies würde bedeuten, dass in Deutschland für das Führen von Trikes eine praktische Prüfung auf einem Zweirad abgelegt werden müssste, obwohl die physischen Eigenschaften eines Trikes eher zweispurigen Fahrzeugen gleichen. Ein Großteil der Trike-Fahrer sei aber gerade deshalb am Fahren von Trikes interessiert, weil sie keine Zweiräder führen wollten.

     

    Die europäische Richtlinie räume den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu einer Ausnahmeregelung ein, die für das Führen von Trikes über 15 kW ab dem 21. Lebensjahr die Fahrerlaubnisklasse B vorsehe. Sachlich würden keine Einwände vorliegen, diese Möglichkeit zu nutzen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

     

    Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 590 vom 13.12.2012

    Quelle: ID 37258790