08.07.2013 · Fachbeitrag · Händlerverträge
Aufrechnung gegen Ausgleichsanspruch bei Insolvenz
| Der BGH hat jüngst ein Urteil gefällt, das zwar Ihre Rechte als Kfz-Vertragshändler im Hinblick auf Ihren Ausgleichsanspruch bei Vertragsbeendigung (§ 89b HGB analog) stärkt, das sie aber hoffentlich nie in Anspruch nehmen müssen. Denn es geht um die Aufrechnung seitens des Herstellers/Importeurs mit Ansprüchen aus dem Händlervertrag gegen Ihren Ausgleichsanspruch nach einer fristlosen Kündigung wegen Insolvenz. Dieser Aufrechnung hat der BGH im konkreten Fall einen Riegel vorgeschoben. |
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