· Fachbeitrag · Händlerverträge
Aufrechnungsklauseln zulasten von Kfz-Vertragshändlern wohl unwirksam
von Rechtsanwalt Matthias Spix, Osborne Clarke, Köln
| Bereits 2013 hat der BGH die Rechte von insolventen Händlern gestärkt, bei denen der Hersteller die Aufrechnung mit dem Ausgleichsanspruch erklärt hat. Nun gibt es zwei weitere Urteile, die Ihre Rechte in punkto Aufrechnung stärken können. Denn der BGH und das OLG Nürnberg haben standardmäßig verwendete Aufrechnungsklauseln für unwirksam erklärt. |
Keine Aufrechnung durch Hersteller bei Händlerinsolvenz
Die Aufrechnung mit Forderungen des Händlers gegen den Hersteller war in der Vergangenheit bereits häufiger Gegenstand von Gerichtsurteilen. Im Jahr 2013 hat der BGH eine vom Hersteller erklärte Aufrechnung als unwirksam angesehen.
Hintergrund war damals die Insolvenz eines Händlers. Als der Hersteller davon erfuhr, kündigte er den Händlervertrag fristlos. Offene Forderungen gegen den Händler rechnete der Hersteller mit dem Ausgleichsanspruch des Händlers auf. Der BGH jedoch sah in der Aufrechnung einen Verstoß gegen das Insolvenzrecht (BGH, Urteil vom 7.5.2013, Az. IX ZR 191/12, Abruf-Nr. 131840).
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