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  • · Fachbeitrag · Händlerverträge/Servicepartner-Verträge

    Paukenschlag für den Handel: PSA muss Missbrauch der Marktmacht abstellen

    von Rechtsanwältin Dr. Susanne Creutzig, Creutzig & Creutzig PartG, Köln

    | Nun ist es soweit: Das Urteil, auf das die gesamte Automobilbranche gewartet hat, ist rechtskräftig. Am 22.03.2021 hat der Oberste Gerichtshof in Wien entschieden, dass der Generalimporteur Peugeot Austria jahrelang seine Marktmacht gegenüber den Händlern und Werkstätten missbraucht hat. Das Gericht hat PSA eine Frist bis zum 22.06.2021 gesetzt, um den Missbrauch abzustellen. Lesen Sie, was das für deutsche Händler bedeutet. |

    Inhalt des Urteils: Klare Botschaft an die Hersteller

    Der österreichische Oberste Gerichtshof (vergleichbar dem BGH) weist Fahrzeughersteller wegen Missbrauchs der Marktmacht gründlich in die Schranken. Er hat sowohl im Neuwagenvertrieb als auch im Werkstattbereich Verstöße gegen das kartellrechtliche Verbot des Missbrauchs der Marktmacht gesehen (OGH, Urteil vom 22.03.2021, Az. GZ 16 Ok 4/20d, Abruf-Nr. 221715):

     

    Im Neuwagenvertrieb darf PSA nicht mehr