· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
GEZ-Fragebogen zum Rundfunkbeitrag erst einmal liegen lassen
| Die GEZ bereitet sich auf den neuen, ab 2013 geltenden Rundfunkbeitrag vor und hat jüngst zahlreichen Kfz-Betrieben einen Fragebogen mit der Bitte zugeschickt, diesen innerhalb von vier Wochen ausgefüllt zurückzusenden. Im Fragebogen sollen Sie neben der Zahl der Beschäftigten auch die Zahl der vorgehaltenen, zugelassenen gewerblich genutzten Fahrzeuge angeben. Viele stellen sich die Frage, ob auch Tageszulassungen und Vorführwagen eingetragen werden müssen und wenn ja, wie viele. Verhandlungen des ZDK sorgen nun erst einmal für einen zeitlichen Aufschub. |
Hintergrund | In der ab 2013 geltenden Regelung richtet sich der Rundfunkbeitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Zahl der Betriebsfahrzeuge. Ein Fahrzeug pro Betriebsstätte wäre mit der allgemeinen Gebühr abgegolten, für jedes weitere Fahrzeug wären pro Monat 5,99 Euro GEZ-Gebühr fällig.
PRAXISHINWEISE |
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