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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    GEZ-Gebühren im Kfz-Gewerbe für 2013 geklärt!

    | Der ZDK hat mit dem federführendem Südwestrundfunk (SWR) Zweifelsfragen im Kfz-Gewerbe zu den ab 2013 geltenden GEZ-Gebühren geklärt. Im Fokus standen unter anderem die Beiträge bei mehreren Betriebsstätten und die Gebührenpflicht für im Betrieb vorhandene Fahrzeuge. Dabei konnte insbesondere für die Tageszulassungen ein positives Ergebnis erreicht werden. Kfz-Betriebe können daher nun den „auf Wiedervorlage“ liegenden Erfassungsbogen der GEZ (siehe ASR 5/2012, Seite 1) ausfüllen und an die GEZ zurücksenden. |

     

    Einigung erzielte der ZDK mit dem SWR über folgende Punkte im Hinblick auf die ab 2013 geltenden Beiträge:

     

    Beitragspflichtige Sachverhalte

    • Nur ein Rundfunkbeitrag fällt an, wenn ein Kfz-Unternehmen mehrere Firmen bzw. Gesellschaften (zum Beispiel eine Kfz-Werkstatt und Lackiererei) auf ein und demselben Grundstück innerhalb einer Gebäudeeinheit (einheitliche Betriebsstätte) betreibt.