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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Musterverfahren gegen Rundfunkbeiträge für Vorführwagen

    | Das Kfz-Gewerbe wehrt sich gegen Rundfunkbeiträge für Vorführwagen und hat dazu ein Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen eingeleitet. Kläger ist - unterstützt von der Verbandsorganisation - das Reutlinger Autohaus Menton. Dass es erst jetzt zum Verfahren kommt, liegt daran, dass es viel Zeit gekostet hat, einen widerspruchsfähigen Gebührenbescheid zu erhalten. Denn ohne vorheriges Widerspruchsverfahren ist in Baden-Württemberg eine Klage nicht möglich. Doch wie können Sie das Musterverfahren für Ihr Autohaus nutzen? |

     

    Antwort | ASR hat mit mehreren Verwaltungsrechts-Experten gesprochen. Einhellige Meinung: Es ist derzeit unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt sinnvoll, ein eigenes Verfahren loszutreten. Da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, müssten Sie die Rundfunkgebühren trotzdem weiterzahlen. Und ein weiteres Verfahren in einem anderen Bundesland außerhalb Baden-Württembergs könnte sich, wenn es schneller endet als das Musterverfahren, negativ auf dieses auswirken. Daher gilt die Devise: Abwarten, wie sich das Verfahren vor dem VG Sigmaringen (Az. 5 K 2704/15) entwickelt. ASR hält Sie auf dem Laufenden.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2015 | Seite 4 | ID 43539018