10.03.2014 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Diebstahl eines Pkw nach Rückkehr von der Probefahrt
| Wird ein Pkw nach einer mehrtägigen Probefahrt wie vereinbart wieder auf dem Betriebshof des versicherten Händlers abgestellt, erlangt dieser erneut Gewahrsam am Fahrzeug, auch wenn kein Mitarbeiter anwesend ist. Kommt das Fahrzeug anschließend abhanden, kann dies ein Diebstahl sein, bei dem der Versicherer zahlen muss, entschied das OLG Naumburg. |
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