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  • · Nachricht · Kfz-Versicherung/Leasing

    Neuwertspitze aus Vollkaskoversicherung geht an Leasingnehmer

    | Bei vorzeitiger Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags steht die den Wiederbeschaffungs- und den Ablösewert übersteigende Neuwertspitze aus einer auf Neupreisbasis abgeschlossenen Vollkaskoversicherung dem Leasingnehmer zu, so der BGH. |

     

    Begründung: Der Leasingnehmer hat ein berechtigtes Interesse an der Neuwertspitze. Denn mithilfe der Neuwertspitze kann er ein Neufahrzeug anschaffen und nutzen (Stichwort: „Sachersatzinteresse“). Der Leasinggeber dagegen hätte durch die Neuwertspitze einen nicht begründeten zusätzlichen Gewinn. Die Frage der Eigentümerstellung tritt demgegenüber zurück (BGH, Urteil vom 09.09.2020, Az. VIII ZR 255/19, Abruf-Nr. 219158).

     

    Wichtig | Der BGH hat insoweit den hier abgeschlossenen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung einem Vertrag mit Restwertgarantie gleichgestellt.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 1 | ID 47324316