· Nachricht · Kfz-Versicherung/Leasing
Neuwertspitze aus Vollkaskoversicherung geht an Leasingnehmer
| Bei vorzeitiger Beendigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags steht die den Wiederbeschaffungs- und den Ablösewert übersteigende Neuwertspitze aus einer auf Neupreisbasis abgeschlossenen Vollkaskoversicherung dem Leasingnehmer zu, so der BGH. |
Begründung: Der Leasingnehmer hat ein berechtigtes Interesse an der Neuwertspitze. Denn mithilfe der Neuwertspitze kann er ein Neufahrzeug anschaffen und nutzen (Stichwort: „Sachersatzinteresse“). Der Leasinggeber dagegen hätte durch die Neuwertspitze einen nicht begründeten zusätzlichen Gewinn. Die Frage der Eigentümerstellung tritt demgegenüber zurück (BGH, Urteil vom 09.09.2020, Az. VIII ZR 255/19, Abruf-Nr. 219158).
Wichtig | Der BGH hat insoweit den hier abgeschlossenen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung einem Vertrag mit Restwertgarantie gleichgestellt.