· Fachbeitrag · Leasing
BGH: Die Abwicklungsrichtlinien für das Leasinggeschäft sind wirksam
von Rechtsanwalt Uwe Brossette, Osborne Clarke, Köln
| Ihre Grundsätze für die Zusammenarbeit mit dem Kfz-Handel hat die Volkswagen Leasing GmbH in sogenannten Abwicklungsrichtlinien für das Leasinggeschäft zusammengefasst. Diese standen nun hinsichtlich ihrer Wirksamkeit auf dem Prüfstand des BGH - und der hat sie als wirksam angesehen. Das Ergebnis des BGH-Urteils mündet in drei wichtige Grundsätze für die Abwicklung von Leasinggeschäften in der Automobilbranche. |
Grundsatz 1: „Richtlinien“ können verbindlich sein
Auch „Richtlinien“ können verbindlich sein. In den „Abwicklungsrichtlinien für das Leasinggeschäft“ war die für den Händler bestimmte Unterschriftsleiste mit der Bemerkung „Zur Kenntnis genommen“ überschrieben. Hieraus lässt sich - so der BGH - nicht die Unverbindlichkeit der Regelungen herleiten (BGH, Urteil vom 9.4.2014, Az. VIII ZR 404/12; Abruf-Nr. 141541).
Entscheidend sei, wie ein „rechtlich nicht vorgebildeter Durchschnittshändler“ das Gesamtwerk verstehen musste. Bei objektiver und verständiger Betrachtung dienten die Abwicklungsrichtlinien dem Zweck, die Rechte und Pflichten im Leasinggeschäft für beide Seiten festzulegen. Dies gelänge - so die BGH-Richter - nur mit einer verbindlichen Grundlage, nicht jedoch mit einer einseitig praktizierten unverbindlichen Grundlage.
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