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  • · Fachbeitrag · Leasing

    Versicherungserlös aus Totalschaden gehört dem Leasinggeber

    | Eine wichtige Entscheidung zugunsten von Kfz-Händlern, die auch als Leasinggeber fungieren, hat der BGH getroffen. Die Versicherungsentschädigung, die der gegnerische Haftpflichtversicherer bei einem fremdverschuldeten Unfall mit einem Totalschaden am Leasingfahrzeug zahlt, steht bei einem Leasingvertrag mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung dem Leasinggeber zu. |

     

    Beachten Sie | In den Fällen, in denen der Leasingnehmer das Fahrzeug reparieren lässt, hat der Leasinggeber Anspruch auf den Entschädigungsbetrag, der die Reparaturkosten übersteigt. Dasselbe gilt für den Teil der Entschädigung, der im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags den noch nicht amortisierten Gesamtaufwand des Leasinggebers einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt (BGH, Urteil vom 21.9.2011, Az. VIII ZR 184/10; Abruf-Nr. 113610).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 4 | ID 30825530