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  • · Liquidität

    Corona-Krise: Überbrückungshilfe ‒ Zuschüsse zu den Fixkosten von bis zu 150.000 Euro

    Bild: copyright by Oliver Boehmer - bluedesign® - stock.adobe.de

    | Die Bundesregierung gewährt Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen zu den Fixkosten von bis zu 150.000 Euro, um gefährdeten Unternehmen im Zeitraum Juni bis August 2020 zu helfen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer. Denn nur dieser Personenkreis kann einen entsprechenden Antrag im Online-Verfahren für Ihr Autohaus oder Ihren Kfz-Betrieb stellen ‒ spätetestens bis zum 30.09.2020 (ursprünglich sollte die Antragsfrist bereits mit dem 31.08.2020 enden). |

    Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

    Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, die

    • keinen Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds haben (also Unternehmen mit max. 43 Mio. Euro Bilanzsumme bzw. 50 Mio. Euro Umsatz)
    • und deren Gesamtumsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist.

     

    Nicht förderfähig sind Unternehmen, die sich schon vom dem Jahr 2020 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden oder erst 2020 gegründet wurden.

     

    Das Programm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Überschneiden sich die Förderzeiträume von Sofort- und Überbrückungshilfe, wird die Soforthilfe anteilig auf die Überbrückungshilfe angerechnet.

    Art und Höhe der Förderung

    Die Überbrückungshilfe wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses mit einer Laufzeit von drei Monaten gewährt. Die Förderung betrifft die Monate Juni, Juli und August 2020. Der Zuschuss beträgt

    • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
    • 50 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent und
    • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 und 50 Prozent.

     

    Antrag kann sich auch auf einzelne Monate beziehen

    Die Überbrückungshilfe könen Sie auch für einzelne Monate beantragen. Das kommt vor dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen (Umsatzrückgang) nicht in allen drei Monaten vorliegen oder vorgelegen haben.

     

    So hoch kann die Überbrückungshilfe maximal ausfallen

    Maximal drei Monate zahlt der Bund die Überbrückungshilfe bis zu 50.000 Euro pro Monat (= 150.000 Euro). Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Ausgezahlt wird die Förderung von den Ländern.

    Förderfähige Fixkosten

    Förderfähig sind insbesondere folgende Fixkosten:

     

    • Mieten und Pachten für Immobilien, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen.
    • Mietkosten für Anlagen, Geräte etc., insbesondere für Fahrzeuge und Maschinen.
    • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen.
    • Finanzierungskostenanteil von Leasing-Raten.
    • Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen (inkl. EDV).
    • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung und Reinigung.
    • Grundsteuern.
    • Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben.
    • Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen.
    • Personalkosten, die nicht durch das Kurzarbeitergeld gedeckt sind (Für Personalaufwendungen von Mitarbeitern, die nicht in Kurzarbeit geschickt werden können, sind pauschal 10 Prozent der Fixkosten geltend zu machen).
    • Kosten für Auszubildende (Lohnkosten inkl. Sozialversicherungsbeiträge) sowie unmittelbar damit zusammenhängende Kosten (wie z. B. für Berufsschulen).

     

    Wichtig | Die Fixkosten müssen (mit Ausnahme der letzten drei genannten Posten) bereits seit dem 01.03.2020 bestanden haben. Finanzielle Verpflichtungen aus später geschlossenen Verträgen sind nicht zuschussfähig. Und: Förderfähig sind diese Kosten nur soweit, wie sie steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden.

    Antragsverfahren und Unterlagen

    Alle Anträge müssen bis spätestens 31.08.2020 über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Dazu müssen diese sich auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren. Sie können dann die Anträge dort online stellen.

     

    Für den Antrag brauchen Sie die folgenden Unterlagen:

     

    • Gewerbeanmeldung, Registereintragung
    • Umsatzzahlen Januar bis Juni 2019 und Januar bis Juni 2020
    • Umsatzsteuervoranmeldungen 2019 und 2020 (ELSTER-Protokolle)
    • Anzahl der Beschäftigten (Lohnbuchhaltung)
    • Nach Möglichkeit eine betriebswirtschaftliche Auswertung und evtl. weitere Unterlagen zu laufenden Kosten (z. B. Verträge)
    • Unterlagen dazu, ob andere Corona-Hilfen von Bund oder Ländern in Anspruch genommen wurden

     

    Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. Beim Antrag müssen Sie die Umsatzeinbrüche und Fixkosten schätzungsweise angeben. Später müssen Sie als Antragsteller die endgültigen Umsatzzahlen nachweisen. War der Umsatzeinbruch nicht entsprechend hoch, müssen Sie die Zuschüsse zurückzahlen. Waren die Einbrüche höher als zunächst angegeben, kann der Zuschuss aber auch aufgestockt werden.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 46739380