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  • · Nachricht · Liquidität

    Corona-Krise: Überbrückungshilfen verlängert und ausgeweitet

    | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, unter welchen Voraussetzungen Überbrückungshilfen in den nächsten Monaten gewährt werden sollen. |

     

    • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Antragsberechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch
      • von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder