· Nachricht · Liquidität
Corona-Krise: Überbrückungshilfen verlängert und ausgeweitet
| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, unter welchen Voraussetzungen Überbrückungshilfen in den nächsten Monaten gewährt werden sollen. |
- Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Antragsberechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch
- von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
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